Sonderregelungen für die Evangelische Schule Frohnau
- Das Fach Evangelische Religionslehre ist reguläres Unterrichtsfach, aus dem Leistungen in die Gesamtqualifikation des Abiturs eingebracht werden können.
- Es gehört zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (2. AF).
- Es kann 2., 3., oder 4. Prüfungsfach sein und daher in der Tabelle der Wahlmöglichkeiten unter "2. AF" oder "bel." (=beliebig) gewählt werden. Daraus ergeben sich folgende Bedingungen:
| Bei Wahl von ... als Prüfungsfach | ...ergibt sich als Mindestverpflichtung |
|---|---|
| Evangelische Religionslehre | Grundkurs Geschichte 3 und 4 besuchen und einbringen |
| Geschichte | statt Politikwissenschaft zwei Grundkurse Religion besuchen und einbringen |
| Politikwissenschaft oder Erdkunde | Grundkurs Geschichte 3 und 4 und zwei Grundkurse Evangelische Religionslehre besuchen und je Fach einen Kurs einbringen |
- Es kann als 5. Prüfungskomponente (BLL oder Präsentationsprüfung) gewählt werden