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Frohnauer Jahr

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Sonderregelungen für die Evangelische Schule Frohnau

  • Das Fach Evangelische Religionslehre ist reguläres Unterrichtsfach, aus dem Leistungen in die Gesamtqualifikation des Abiturs eingebracht werden können.
  • Es gehört zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (2. AF).
  • Es kann 2., 3., oder 4. Prüfungsfach sein und daher in der Tabelle der Wahlmöglichkeiten unter "2. AF" oder "bel." (=beliebig) gewählt werden. Daraus ergeben sich folgende Bedingungen:
 
Bei Wahl von ... als Prüfungsfach...ergibt sich als Mindestverpflichtung
Evangelische ReligionslehreGrundkurs Geschichte 3 und 4 besuchen und einbringen
Geschichtestatt Politikwissenschaft zwei Grundkurse Religion besuchen und einbringen
Politikwissenschaft oder Erdkunde
Grundkurs Geschichte 3 und 4 und zwei Grundkurse Evangelische Religionslehre besuchen und je Fach einen Kurs einbringen
  • Es kann als 5. Prüfungskomponente (BLL oder Präsentationsprüfung) gewählt werden